Worum gehts beim Verkehrsrecht?
Unfälle treffen jeden unerwartet. Der Geschädigte ist jedoch auch bei Mitverschulden, berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen. Wir vertreten Sie kompetent im Rahmen der außergerichtlichen Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personenschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen.
Das Verkehrsrecht behandelt u.a. die folgenden Bereiche, bei denen wir Ihnen gerne zur Seite stehen:
- Regulierung von Verkehrsunfällen, sowie Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz, Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Sachverständigenkosten etc.
- Regulierung von Personenschäden (Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Rentenzahlungen, Haushaltsführungsschaden etc.)
- Autokauf und Autoreparatur
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Durch unseren weiteren Schwerpunkt im Verkehrsrecht verteidigen wir Sie kompetent und mit viel Erfahrung in den folgenden Bereichen:
- Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- Verteidigung bei verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen, wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung / fahrlässige Tötung
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Wir bringen sie zum Erfolg
MARCUS W. GÜLPEN
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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MARIA HERZOG
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Spezialistin für Strafrecht
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Matthias Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Spezialist für Versicherungsrecht